Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG§ 20 Vergleichsvorschlag
Stand: 20.07.2024
Wird zitiert von 92
Nach Gewicht
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 33
- BGH, 14.11.2023 – XI ZB 2/21Haftung eines Prospektverantwortlichen für unrichtige wesentliche Angaben; Prospektqualität eines "Informationsblattes"Zitiert von 17
- BGH, 19.09.2017 – XI ZB 13/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Wahrnehmung von Beteiligungsrechten durch Nebenintervenienten des ausgesetzten Rechtsstreits; Interventionsfähigkeit des Musterverfahrens; Nichtzustellung der StreitverkündungsschriftZitiert von 5
- BGH, 12.10.2021 – XI ZB 26/19Kapitalanleger-Musterverfahren: Umfang der Abänderungsbefugnis des RechtsbeschwerdegerichtsZitiert von 42
- BGH, 27.02.2024 – II ZB 14/22Kapitalanleger-Musterverfahren: Anfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des Verfahrens ablehnenden Entscheidung; Recht zur AnschlussrechtsbeschwerdeZitiert von 1
- BGH, 20.09.2022 – XI ZB 34/19Spezialgesetzliche Prospekthaftung: Ausschluss der Haftung eines Gründungsgesellschafters als Treuhandkommanditist unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung; Anforderungen an einen Verkaufsprospekt zur Beteiligung an EinschiffgesellschaftenZitiert von 19
Zuletzt entschieden
- BGH, 19.05.2026 – XI ZB 12/22Prospektpflichtige Angaben zu Genehmigungsrisiken bei Immobilienprojektentwicklungen
- BGH, 04.05.2026 – XI ZB 2/26
- BGH, 18.12.2025 – XI ZB 8/25
92 Entscheidungen zu § 20 KapMuG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 KapMuG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/20#abs-1 (1) Der Musterkläger und die Musterbeklagten können einen gerichtlichen Vergleich dadurch schließen, dass sie
1.
dem Gericht einen schriftlichen Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Musterverfahrens und der Ausgangsverfahren unterbreiten oder
2.
einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht annehmen.
Den Beigeladenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KapMuG%202024/20#abs-2 (2) Der Vergleichsvorschlag soll auch die folgenden Regelungen enthalten:
1.
zur Verteilung der vereinbarten Leistungen auf die Beteiligten,
2.
zum von den Beteiligten zu erbringenden Nachweis der Leistungsberechtigung,
3.
zur Fälligkeit der Leistungen sowie
4.
zur Verteilung der Kosten des Musterverfahrens auf die Beteiligten.